Orts- und Pfarrgemeinderäte
Die Orts- und Pfarrgemeinderäte dienen dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und wirken in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mit. In St. Marien sind der Ortsgemeinderat Mellendorf, und und der Ortsgemeinderat Schwarmstedt im November 2018 gewählt worden. Sie sind für das Gemeindeleben am jeweiligen Kirchort zuständig.
Die Ortsgemeinderäte entsenden Vertreter in den Pfarrgemeinderat, der in allen pastoralen und gesellschaftlichen Fragen auf der Ebene der Pfarrei zuständig ist.
Die Sitzungen der Gremien sind (bis auf wenige Ausnahmen) gemeindeöffentlich und werden bei den Veranstaltungsterminen aufgeführt.
Ortsgemeinderat Mellendorf
- Bernd Hardeweg (Vors.)
- Lukas Hardeweg
- Maria-Christiane Kreft
- Sibylle Thomsen (2. Vors.)
- Celina Widera
- Christian Widera
- Mirjam Wilimzig
Es wurden keine passenden Veranstaltungen gefunden.
Protokolle
Ortsgemeinderat Schwarmstedt
- Margret Bethe
- Peter Braun
- Heinrich Komarek
- Ulrike Fischer (2. Vors.)
- Margitta Fromme
- Nadja von Hahn
- Brigitte Kirchfeld (Vors.)
- Stefanie Riederer
Pfarrgemeinderat (Wahlperiode 2019-2023)
Mitglieder des Pfarrgemeinderates
- Ulrike Fischer (Vertreterin im Dekanatspastoralrat)
- Bernd Hardeweg (Vors.)
- Stefanie Riederer
- Christian Schmidt
- Sibylle Thomsen
- Christian Widera
- Mirjam Wilimzig (2. Vors.)
Ausschüsse in Mellendorf und Ansprechpartner
- Caritas: Gemeindereferent Thomas Schenk
- Erwachsenenbildung: Ingrid Schnieders
- Festausschuss: Anita Andjic
- Liturgie: Betina Schenk
- Öffentlichkeitsarbeit
Ausschüsse in Schwarmstedt:
- Caritas
- Liturgie
Protokolle des Pfarrgemeinderates
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Die Aufgaben des Pfarrgemeinderats sind festgelegt in der Satzung vom 15.11.2007, in der Fassung vom 01.01.2002. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken. Er soll insbesondere
- den Pfarrer beraten und in der Ausübung seines Amtes unterstützen
- im Rahmen der diözesanen Pastoralplanung pastorale Richtlinien für die Gemeindearbeit aufstellen
- zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstands Stellung nehmen
- die Arbeit der Organisationen und Gruppen anregen, fördern und aufeinander abstimmen
- die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche Einrichtungen schaffen
- den Bischof vor der Neubesetzung der Pfarrstelle über die örtliche Situation unterrichten
- die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.
Dazu ist in jeder Pfarr- und Kuratiegemeinde ein Pfarrgemeinderat zu wählen. Dieser setzt sich zusammen aus gewählten, geborenen und berufenen Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder müssen mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl ausmachen. Geborene Mitglieder sind der Pfarrer, die Geistlichen mit einem ausdrücklichen Dienstauftrag für die Gemeinde und alle hauptamtlich in der Gemeinde mit Seelsorgeaufgaben betrauten Laien.