Kirchenvorstand

Dem Kirchenvorstand gehören derzeit an: 

  • Pfarrer Hartmut Lütge (Vorsitzender)
  • Marco Pfau (stellv. Vorsitzender)
  • Hans-Jürgen Beck
  • Gerold Buhl
  • Paul Kaluza
  • Mike Kochan-Rönisch
  • Bernd Leineweber
  • Dirk Müntefering
  • Michael Toepsch
  • Christian Widera
  • Heike Siedenberg (vom Pfarrgemeinderat delegiert)

Rendantin ist Frau Jenna Lorraine Gregg.

Nächste Sitzung

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Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
  • Führung des Vermögensverzeichnisses
  • Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Weitere Informationen auf der Seite des Bistums Hildesheim.